Klassifizierung Paralympischer Sport


Die Klassifizierungen im paralympischen Sport stellen sicher, dass alle Athletinnen und Athleten die größtmögliche Chancengleichheit im Wettkampf haben. Klassifizierungssysteme ordnen Sportler*innen mit ähnlichen Voraussetzungen oder Fähigkeiten spezifischen Startklassen zu, so dass die Leistungen untereinander vergleichbar sind und dadurch die individuellen Voraussetzungen und die resultierende sportliche Leistung über Sieg oder Niederlage entscheiden.

 

Das Internationale Paralympische Komitee (IPC) hat zehn Behinderungen aufgelistet, die zur Teilnahme an sportlichen Ereignissen innerhalb der paralympischen Bewegung auf internationaler Ebene berechtigen. Ausschließlich permanente Behinderungen berechtigen zur Teilnahme. Im Folgenden werden Behinderungen aufgelistet, die die Teilnahme an sportlichen Ereignissen innerhalb der paralympischen Bewegung erlauben.

 

1. Beeinträchtigung der Muskelkraft: eine Einschränkung oder Aufhebung der Fähigkeit, durch willentliche Kontraktion der Muskulatur, Kraft oder Bewegungsfähigkeit zu generieren. Beispielhaft sind Wirbelsäulenverletzungen (völlige oder partielle Lähmung, Tetra- und Paraplegie), Muskelschwund, Post Poliomyelitis (Folgen von Kinderlähmung), Spina Bifida (Neuralrohrfehlbildung)

2. Beeinträchtigung des passiven Bewegungsapparats: eine Beeinträchtigung des passiven Bewegungsbereichs in einem oder mehreren Gelenken. Beispielhaft sind Arthrogryposis (Gelenksteife) und Kontrakturen in Folge chronischer Immobilisierung oder Verletzung

3. Fehlen von Gliedmaßen: ganz oder teilweise fehlende Gliedmaßen (Knochen, Gelenke) als Folge von Verletzungen (z.B. traumatischer Amputation), Krankheit (z.B. traumatischer Amputation wegen Knochenkrebs) oder angeborener Fehlbildung einer oder mehrerer Gliedmaßen (Dysmelie).

4. unterschiedliche Beinlänge: verkürzte Knochen in einem Bein als Folge einer angeborenen Fehlbildung, einer Entwicklungsstörung oder eines Unfalls.

5. Kleinwuchs: reduzierte Knochenlänge in den oberen und/oder unteren Gliedmaßen und/oder dem Rumpf. Beispielhaft sind Achondroplasie, Funktionsstörungen des Wachstumshormons und Osteogenesis Imperfecta („Glasknochenkrankheit”).

6. Muskelhypertonie: erhöhte Spannung der Muskulatur und reduzierter Fähigkeit, einen Muskel zu strecken. Muskelhypertonie tritt in Folge einer Verletzung des zentralen Nervensystems auf. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen und Schlaganfall

7. Ataxie: Störungen der muskulären Bewegungskoordination in Folge von Verletzungen des zentralen Nervensystems. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen, Schlaganfall und Multiple Sklerose

8. Athetose: anhaltende, unwillkürliche Muskelbewegungen. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen und Schlaganfall.

9. Beeinträchtigung der Sehfähigkeit: ganz oder teilweise eingeschränkte Sehfähigkeit als Folge von Verletzungen der Augenstruktur, des Sehnervs, der Sehbahnen oder der visuellen Hirnrinde (Cortex). Beispielhaft sind Retinitis Pigmentosa (Netzhautdegeneration) und diabetische Retinopathie.

10. Intellektuelle Beeinträchtigung: signifikant limitierte intellektuelle Fähigkeiten und Defizite im adaptiven Verhalten, die sich negativ auf das im Alltag erforderliche konzeptionelle, soziale und praktische Anpassungsvermögen auswirken. Die betreffende Beeinträchtigung muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres diagnostiziert worden sein.